Wie in den "konventionellen" Medien lauern auch auf der Datenautobahn allerorten
Gefahren. Wie sind Kinder am besten vor sexuellen Inhalten oder Gewaltbotschaften
zu schützen? Elterliche Kontrolle ist immer noch das sicherste Mittel. (205)
Es wäre jedoch falsch, die Verantwortung für den Jugendschutz in Online-Medien
allein auf die Erziehungspersonen abzuwälzen. (206) Deshalb haben verschiedene
Regierungen - so auch die Bundesrepublik Deutschland - Gesetze erlassen bzw.
ergänzt, um Kinder vor jugendgefährdenden oder gar illegalen Inhalten zu schützen.
Die Online-Industrie hat Systeme der Freiwilligen Selbstkontrolle auf die Beine gestellt.
Ferner etabliert sich ein neuer Standard zur Kennzeichnung von Online-Inhalten (Rating).
Und Softwarefirmen haben Filterprogramme entwickelt, die den Zugang zu Sex-Sites und
gewaltverherrlichenden Homepages oder Newsgroup-Beiträgen blockieren.
Bevor ich auf die einzelnen Entwicklungen eingehe, sei angemerkt: Ich unterscheide
im folgenden nicht ausdrücklich zwischen rechtswidrigen Inhalten und solchen,
die "nur" jugendgefährdend sind. Diese Differenzierung ist zwar für die
rechtlichen Konsequenzen von Belang, interessiert hier aber nur am Rande.
Denn rechtswidrige Inhalte sind per se auch jugendgefährdend und Kinder mithin
vor ihnen zu schützen. (207)
(205)
Vgl. Cherry, Steven/Safdar, Shabbir J.: Internet Parental Control Frequently Asked
Questions (FAQ). Online im Internet 1996. URL: http://www.vtw.org/pubs/ipcfaq [Stand 20.8.1997].
(206)
Vgl. Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den
Informationsdiensten. Ergebnisse der Konsultationen zum Grünbuch.
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen. Online im Internet 1997 (PDF-Format).
URL: http://europa.eu.int/en/record/green/gp9610/protec.htm [Stand 22.8.1998], S.6.
(207)
Vgl. dazu Illegale und schädigende Inhalte im Internet. Mitteilung an das
Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafs- und Sozialausschuß sowie den Ausschuß der
Regionen. Online im Internet 1996 (HTML, RTF, Word). URL:
http://www2.echo.lu/legal/internet.html [Stand 22.8.1998].
Dort heißt es auf Seite 10: "Bei illegalen und schädigenden Inhalten muß unbedingt zwischen
diesen beiden Formen unterschieden werden, also illegalen einerseits und schädigenden
andererseits. Diese Inhaltskategorien werfen völlig unterschiedliche Grundsatzfragen auf
und verlangen sehr unterschiedliche rechtliche und technische Antworten.
Eine Verquickung getrennter Fragen - z.B. der Zugriff von Kindern auf
pornographisches Material für Erwachsene und der Zugriff von Erwachsenen auf
Kinderpornographie - wäre gefährlich. Es wären eindeutig Prioritäten zu benennen und
Resourcen zu mobilisieren, um die wichtigsten Fragen anzugehen, wie beispielsweise die
Eindämmung von Kinderpornographie oder die Nutzung des Internet als neue Technik
für kriminelle Handlungen."
Zu den Anstrengungen, die Polizeibehörden unternehmen, um illegale Inhalte im
Netz aufzuspüren und die Täter dingfest zu machen, vgl. u.a.
Schulzki-Haddouti, Christiane: Kinderschänder im Netz, a.a.O.;
Krempl, Stefan: Cops im Cyberspace. IN: Telepolis vom 23.3.1998.
Online im Internet 1998. URL: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1433/1.html [Stand 22.8.1998];
Goltzsch, Patrick (Hrsg.): Digest "Netz und Politik"
(NETPOL-Digest) Nr. 7 vom 6.4.1998. Online im Internet 1998.
URL: http://www.fitug.de/netpol/98/7.html [Stand 22.8.1998].